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173. Teutsche Schachakademie (erschienen in Schach, Heft 5/2002)

Das 125jährige Jubiläum des Deutschen Schachbundes nähert sich mit Siebenmeilen-Stiefeln. Der Leser wird hierzu auf die in Schach erscheinende Trilogie zum DSB verwiesen. Wir werden sehen, daß Dr. Max Lange, Leipzig, einen maßgeblichen Anteil an der Institutionalisierung des Deutschen Schachlebens, die mit der Gründung des Westdeutschen Schachbundes begann, hatte.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Entdeckung eines Buches aus dem Jahre 1836 mit dem Titel Das Schachspiel in seiner eigenthümlichen und höhern Bedeutung. Ein Fragment. (Aus den Propyläen einer Imperatorik.), Renner und Schuster, Nürnberg 1836. Der Autor (N.N. Flammhorst?) ist unbekannt.

In dem VIII + 96 Seiten umfassenden Buch wird nach einem einleitenden Gedicht An Teutschlands Zukunft allen Ernstes der „Entwurf zur Bildung einer teutschen Schachakademie, um das Schachspiel zum teutschen Nationalspiel zu erheben" vorgestellt. Was ist das anderes als ein Schachbund? Die Konzeption eines Deutschen Schachbundes wird detailliert dargelegt. In den Statuten wird beispielsweise festgelegt, daß die Anlage der Schachakademie die Möglichkeit beinhalten müsse, „sich über ganz Teutschland ausbreiten zu können". Nach weiteren Ausführungen über die Symbole der Akademie (das Schachbrett, der Thurm, der Schwan und der Phoenix) und die Unterteilung der Mitglieder der Akademie in fünf „Classen", nämlich den Waradeins, den Paladins, Castellanen, Commenthuren und einem Hochmeister, wobei der Hochmeister „der Schlussstein des Ganzen" ist, der auch in den Versammlungen der Akademie den Vorsitz führt, werden in § 5 auch die Versammlungen geregelt. „Es giebt Ur- und Localversammlungen", „ordentliche", die alle fünf Jahre und „außerordentliche Versammlungen", die nur im Falle besonderer Anlässe abgehalten werden. Nach den Bestimmungen, die die inneren Verhältnisse der Akademie regeln, werden in § 8 auch die Verhältnisse nach Aussen bestimmt.

„Die Akademie wird sich durch Vorlegung ihrer Gesetze bei der teutschen Gesammtwelt in Achtung zu setzen wissen, und sich somit der öffentlichen Meinung versichert sehen". ... „Sie wird, wenn sich die teutschen Schachvereine mit ihr nicht amalgamiren wollen, mit selbigen dennoch in freundschaftlichen Verhältnissen zu bleiben suchen". ... . „Sie wird endlich im Laufe der Zeit ein Capital erübrigen, durch welches eine dafür empfängliche teutsche Regierung ermittlen soll, welche Resultate durch Einführung des Schachspiels als bleibender Lehrgegenstand in den Schulen hinsichtlich der Bildung der niedern Volksclassen zu erzielen seyen".

Weiter sind in § 9 die „Urgesetze dieser Akademie" aufgestellt, darin heißt es allerdings auch (Absatz 11): „Damen und Israeliten können in keinem Fall, weder als ordentliche, noch als Ehrenmitglieder, jemals aufgenommen werden".

Van der Linde gibt N. Flammhorst als Autoren des Buches an (Gesch. II Berlin 1874, S. 370). Kann jemand etwas über N. Flammhorst mitteilen?

174. Grossmeister

In einer Depesche der Versammlung zum zweiten Kongress des Westdeutschen Schachbundes im Jahre 1862 an Tassilo von Heydebrand und der Lasa wird dieser in dem von Dr. Max Lange und H. Wittgenstein verfassten Text als Großmeister benannt. Es ist das unseres Wissens der erstmalige Gebrauch dieses Titels für einen Schachspieler. Der Name scheint aus den Kreisen der Freimaurerei entlehnt zu sein, denn auch die Schachspieler waren seinerzeit eine verschworene Gemeinde.

Kann jemand mitteilen, ob dies tatsächlich der erstmalige Gebrauch des Titels im Schach darstellt und wenn nicht, wann wurde dieser Titel in das Schach eingeführt?

Klar ist, daß späterhin, anlässlich des Turniers in St. Petersburg 1914, den dort anwesenden Meistern Lasker, Aljechin, Capablanca, Marshall und Tarrasch vom russischen Zaren der Titel Grossmeister verliehen wurde.

175. Harald Falk

Hans-Jürgen Fresen, Bochum, teilt zu Harald Falk (Zettel 61, 64, 80 und 119) mit, daß das als Manuskript gedruckte Büchlein „Die 45 Partien aus dem niederelbischen Meisterturnier, Oktober 1932" von Harald Falk verfasst wurde. Fresen ist im Besitz des Turnierbuches, in dem sich ein von Harald Falk handschriftlich verfasster Vermerk mit der Angabe findet, daß er dieses Büchlein in 110 Exemplaren erstellt habe. Darüber hinaus habe er fünf zusätzliche Exemplare mit einer Zusatzseite versehen.

Wir haben unsererseits ein Exemplar von Martin Beheim-Schwarzbachs Das Buch vom Schach, Insel-Verlag, Leipzig, s.a. in den Händen gehabt, daß einen handschriftlichen Eintrag aufwies: „Meinem lieben Harald Falk//ohne dessen Bibliothek dieses//Buch schwerlich zustande ge-//kommen wäre//mit herzlichem Dank!//Martin Beheim-Schwarzbach//1934".

176. Reprint alter Schachbücher

Alte und ältere Schachbücher und Schachzeitschriften sind oftmals unentbehrlich zur Erforschung der Schachgeschichte. Es ist deshalb besonders verdienstvoll, wenn es immer wieder Verlage gibt, die die Reproduktion dieser längst vergriffenen Schachschriften wagen. Dabei sind insbesondere die bei Olms erschienenen Reprints deutscher Kongressbücher oder anderer Klassiker positiv zu erwähnen. Auch die Reprints des British Chess Magazine haben einige Lücken schließen können, wenngleich sie in der Aufmachung nicht mit den Reprints von Olms konkurrieren konnten. In neuerer Zeit kommen aus dem Osten Nachdrucke, die jedoch sowohl hinsichtlich der Qualität des Drucks (schlecht lesbar) und des Einbandes sehr zu wünschen übrig lassen.

Wir planen deshalb den Reprint einiger Klassiker der Schachliteratur in guter bis sehr guter Qualität und stellen die Frage: Welche Zeitschriften und/oder welche Klassiker der Schachliteratur einschließlich der Problemliteratur sollten in ein solches Reprint-Programm aufgenommen werden? Rückmeldungen dringend erbeten. Siehe auch Facsimilé-Reprints.

Wir bitten Sie, alle Zuschriften per email zu richten an: Hallo@Ballo.de

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